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Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Ahrntal
Die Gemeindekommission für Landschaft gibt eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab (Art. 68 des L.G. Nr. 9/18 vom 10.07.2018).
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 11:45 Uhr